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   OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97   

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https://dejure.org/1997,7881
OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97 (https://dejure.org/1997,7881)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.1997 - 25 WF 63/97 (https://dejure.org/1997,7881)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 25 WF 63/97 (https://dejure.org/1997,7881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Kostenerstattung fristwahrende Berufung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KEINE KOSTENENTSCHEIDUNG BEI NUR; FRISTWAHRENDER BERUFUNG
    Keine Kostenerstattung fristwahrende Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines vor Einreichung der Berufungsbegründung bzw. des Berufungsantrags bestellten Prozessbevollmächtigten als erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits bei Einlegung der Berufung nur zur Fristwahrung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 91 ff, § 515
    Keine Kostenerstattung bei nur fristwahrender Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 13.07.1992 - 17 W 13/92

    Notwendigkeit der Bestellung eines zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zur

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97
    Mit am 7.3.1997 eingegangenen Schriftsatz haben diese Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß eingelegt mit Hinweis auf eine Entscheidung des 17. Zivilsenats des OLG Köln, abgedruckt in AnwBl. 1993, 294.

    Der Senat teilt die Auffassung des 17. Zivilsenates des OLG Köln (AnwBl. 1993, 294), wonach bei einer nur fristwahrend eingelegten Berufung und der damit verbundenen Bitte an den Berufungsgegner, zunächst keinen zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zu bestellen, die Kosten eines vor Einreichung der Berufungsbegründung bzw. des Berufungsantrags bestellten Prozeßbevollmächtigten auch dann nicht zu den notwendigen und damit erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits gehören, wenn die Berufungsbegründungsfrist verlängert worden ist.

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97
    Diesem Ergebnis entspricht es im übrigen, daß einem Berufungsbeklagten Prozeßkostenhilfe erst bewilligt wird, wenn die Berufungsbegründung vorliegt und damit feststeht, daß die Berufung durchgeführt wird (BGH NJW 1982, 446).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.1994 - 11 W 105/94

    Kostenerstattung bei Rücknahme der Berufung vor Begründung

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97
    Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 1995, 88) gilt dies jedenfalls für die II. Instanz auch schon für die Frage der Inanspruchnahme eines Anwalts, nicht nur im Hinblick auf die von diesem entfaltete Tätigkeit.
  • OLG Karlsruhe, 05.05.1993 - 2 WF 60/92
    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97
    Dementsprechend verneint die wohl h.M. auch die Notwendigkeit der Stellung eines Sachantrages vor diesen Zeitpunkten (vgl. OLG Karlsruhe aaO sowie JurBüro 1994, 159; OLG Frankfurt OLGReport 1993, 90).
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