Rechtsprechung
OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Kostenerstattung fristwahrende Berufung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
KEINE KOSTENENTSCHEIDUNG BEI NUR; FRISTWAHRENDER BERUFUNG
Keine Kostenerstattung fristwahrende Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten eines vor Einreichung der Berufungsbegründung bzw. des Berufungsantrags bestellten Prozessbevollmächtigten als erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits bei Einlegung der Berufung nur zur Fristwahrung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 91 ff, § 515
Keine Kostenerstattung bei nur fristwahrender Berufung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 20.02.1997 - 314 F 137/96
- OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 13.07.1992 - 17 W 13/92
Notwendigkeit der Bestellung eines zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zur …
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97
Mit am 7.3.1997 eingegangenen Schriftsatz haben diese Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß eingelegt mit Hinweis auf eine Entscheidung des 17. Zivilsenats des OLG Köln, abgedruckt in AnwBl. 1993, 294.Der Senat teilt die Auffassung des 17. Zivilsenates des OLG Köln (AnwBl. 1993, 294), wonach bei einer nur fristwahrend eingelegten Berufung und der damit verbundenen Bitte an den Berufungsgegner, zunächst keinen zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zu bestellen, die Kosten eines vor Einreichung der Berufungsbegründung bzw. des Berufungsantrags bestellten Prozeßbevollmächtigten auch dann nicht zu den notwendigen und damit erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits gehören, wenn die Berufungsbegründungsfrist verlängert worden ist.
- BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97
Diesem Ergebnis entspricht es im übrigen, daß einem Berufungsbeklagten Prozeßkostenhilfe erst bewilligt wird, wenn die Berufungsbegründung vorliegt und damit feststeht, daß die Berufung durchgeführt wird (BGH NJW 1982, 446). - OLG Karlsruhe, 22.08.1994 - 11 W 105/94
Kostenerstattung bei Rücknahme der Berufung vor Begründung
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 1995, 88) gilt dies jedenfalls für die II. Instanz auch schon für die Frage der Inanspruchnahme eines Anwalts, nicht nur im Hinblick auf die von diesem entfaltete Tätigkeit. - OLG Karlsruhe, 05.05.1993 - 2 WF 60/92
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1997 - 25 WF 63/97
Dementsprechend verneint die wohl h.M. auch die Notwendigkeit der Stellung eines Sachantrages vor diesen Zeitpunkten (vgl. OLG Karlsruhe aaO sowie JurBüro 1994, 159; OLG Frankfurt OLGReport 1993, 90).
- OLG Köln, 22.08.2001 - 17 W 241/01 Nach anderer Auffassung (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 26.3.1996 - 9 W 37/96 - in: OLGR 1996, 239 - sowie vom 22.5.1996 - 9 W 36/96 - in: OLGR 1996, 253; OLG Koblenz, Beschl. vom 16.2.1995 - 14 W 87/95 - in: MDR 1996, 210 - sowie vom 19.8.1999 - 14 W 549/99 - in: AnwBl. 2000, 261; OLG Oldenburg, Beschl. vom 17.10.1998 - 6 W 100/98 - in: OLGR 1999, 31; OLG Köln, Beschl. vom 3.6.1997 - 25 WF 63/97 - in: OLGR 1997, 307; OLG München, Beschl. vom 26.1.1999 - 11 W 625/99 - in: MDR 1999, 568 m.w.N.;… Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 37 BRAGO Rdnr. 42 m.w.N.) fehlt es regelmäßig an der Erstattungsfähigkeit solcher Kosten.